Direktvermarktung für Ihre Kunden

In den kommenden Jahren wird die Direktvermarktung für immer mehr Anlagen verpflichtend und schon heute stellt die freiwillige Direktvermarktung eine lukrative Alternative zur EEG-Förderung dar. Dies ist für Energieversorgungsunternehmen eine weitere Chancen ihre Kundenbindung zu festigen. Wir unterstützen Sie bei der Direktvermarktung der Strommengen aus EE-Anlagen Ihrer Kunden.

Ihre Vorteile

Wir stellen Ihnen als White-Label-Produkt ein Online-Kalkulationstool zur Verfügung in dem Ihre Kunden bequem die für Ihre Anlage zu erwartende Vergütung kalkulieren und direkt Ihr Angebot anfordern können.

Das Online-Kalkulationstool stellen wir Ihnen mit individuellem Branding und individuellem Preismodell zur Verfügung.

Das Online-Kalkulationstool kann  sowohl für Bestandsanlagen als auch für Neuanlagen eingesetzt werden.

Wir bieten verschiedene Kooperationsmodelle an, die es Ihnen ermöglichen, die genaue Ausgestaltung der Zusammenarbeit und die Kundenansprache zu bestimmen.

Wir stellen Ihnen die erforderlichen Tools zur Verfügung und übernehmen:

  • die Anlagenanbindung und Fernsteuerung,
  • die Kommunikation mit den Netzbetreibern sowie
  • die energiewirtschaftlichen Prozesse (Bilanzkreis-, Prognose- und Fahrplanmanagement, Marktkommunikation, REMIT, etc.).
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Weitere Informationen

Bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW muss unterschieden werden zwischen Bestandsanlagen und zwischen Neuanlagen, für die eine Direktvermarktung verpflichtend ist. Bestandsanlagen sind Anlagen die vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden. Neuanlagen sind Anlagen die am 01.01.2016 oder später in Betrieb genommen wurden. Es können somit folgende Fallkonstellationen unterschieden werden:
  • Anlagen für die eine Direktvermarktung freiwillig ist und die sich noch in der Förderung befinden (hierunter fallen Bestandsanlagen und Neuanlagen < 100 kW).
  • Bestandsanlagen, die sich nicht mehr in der Förderung befinden und für die eine Direktvermarktung verpflichtend ist.
  • Neuanlagen, die zwar gefördert werden, für die aber die Direktvermarktung von Beginn an verpflichtend ist.
Direktvermarktung von Neuanlagen: (sogenanntes Marktprämienmodell): Liegt der Direktvermarktungserlös unter der festen Einspeisevergütung, so gleicht die sogenannte Marktprämie die Differenz aus. Die spezifischen Erlöse aus der Direktvermarktung entsprechen somit mindestens der Höhe der EEG-Vergütung. Zusätzlich belohnt der Gesetzgeber die freiwillige Direktvermarktung mit der sogenannten Managementprämie. Direktvermarktung von Bestandsanlagen, die sich nicht mehr in der Förderung befinden: Ab 2021 fallen die ersten EEG Anlagen aus der Förderung und viele Kunden benötigen einen Direktvermarkter. Wenn Ihre Anlage dazugehört, dann starten Sie am besten schon jetzt mit energyfactory in die Direktvermarktung. Sie genießen so noch bis zum Auslaufen der Förderung die Vorzüge des Marktprämienmodells und energyfactory sichert den nahtlosen Weiterbetrieb und die Vermarktung nach Auslaufen der Förderung. Direktvermarktung von Neuanlagen: Für alle Neuanlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW, die seit 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, ist die Direktvermarktung verpflichtend (§21 EEG 2017). Zudem muss jede betroffene Neuanlage mit spezieller Mess- und Übertragungstechnik ausgerüstet werden, um die Voraussetzungen für die Direktvermarktung zu schaffen. Wenn Anlagenbetreiber der gesetzlichen Verpflichtung dauerhaft nicht nachkommen, verringert sich ihr Zahlungsanspruch spürbar.
Die Direktvermarktung lohnt sich für Anlagen mit und ohne Direktvermarktungspflicht