Direktvermarktung

Als Direktvermarktung im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) wird der direkte Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Photovoltaik, Wind, Biomasse oder Wasser) an der Strombörse über einen Direktvermarkter bezeichnet. Ziel ist die Marktintegration der erneuerbaren Energien.

Ihre Vorteile

Als 100%ige Tochter der EnBW Energy Baden-Württemberg AG stehen wir für eine sichere und vertrauensvolle Partnerschaft (98% der EnBW-Aktien befinden sich in öffentlicher Hand) und können die pünktliche und zuverlässige Vergütung Ihres vermarkteten Stroms garantieren. Unser Vermarktungsmodell bietet darüber hinaus noch folgende weitere Vorteile:

  • Keine Mindestanlagengröße
  • Keine Eigenverbrauchsbeschränkung
  • Online Wirtschaftlichkeitsprüfung und Angebotsabfrage
  • Erfüllung der technischen Voraussetzungen (Anbindung und Fernsteuerung)
  • Abdeckung verschiedener Technologien

Erlöse kalkulieren und Angebot anfordern

Nutzen Sie unser Online-Kalkulationstool und kalkulieren Sie  bequem die für Ihre Anlage zu erwartenden Erlöse. Sie sind mit dem Ergebnis zufrieden? Dann fordern Sie gleich ihr individuelles Angebot an.
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Weitere Informationen

Bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW muss unterschieden werden zwischen Bestandsanlagen und zwischen Neuanlagen, für die eine Direktvermarktung verpflichtend ist. Bestandsanlagen sind Anlagen die vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden. Neuanlagen sind Anlagen die am 01.01.2016 oder später in Betrieb genommen wurden. Es können somit folgende Fallkonstellationen unterschieden werden:
  • Anlagen für die eine Direktvermarktung freiwillig ist und die sich noch in der Förderung befinden (hierunter fallen Bestandsanlagen und Neuanlagen < 100 kW).
  • Bestandsanlagen, die sich nicht mehr in der Förderung befinden und für die eine Direktvermarktung verpflichtend ist.
  • Neuanlagen, die zwar gefördert werden, für die aber die Direktvermarktung von Beginn an verpflichtend ist.

Direktvermarktung von Neuanlagen: (sogenanntes Marktprämienmodell): Liegt der Direktvermarktungserlös unter der festen Einspeisevergütung, so gleicht die sogenannte Marktprämie die Differenz aus. Die spezifischen Erlöse aus der Direktvermarktung entsprechen somit mindestens der Höhe der EEG-Vergütung. Zusätzlich belohnt der Gesetzgeber die freiwillige Direktvermarktung mit der sogenannten Managementprämie.

Direktvermarktung von Bestandsanlagen, die sich nicht mehr in der Förderung befinden:
Ab 2021 fallen die ersten EEG Anlagen aus der Förderung und viele Kunden benötigen einen Direktvermarkter. Wenn Ihre Anlage dazugehört, dann starten Sie am besten schon jetzt mit energyfactory in die Direktvermarktung. Sie genießen so noch bis zum Auslaufen der Förderung die Vorzüge des Marktprämienmodells und energyfactory sichert den nahtlosen Weiterbetrieb und die Vermarktung nach Auslaufen der Förderung.

Direktvermarktung von Neuanlagen:
Für alle Neuanlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW, die seit 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, ist die Direktvermarktung verpflichtend (§21 EEG 2017). Zudem muss jede betroffene Neuanlage mit spezieller Mess- und Übertragungstechnik ausgerüstet werden, um die Voraussetzungen für die Direktvermarktung zu schaffen. Wenn Anlagenbetreiber der gesetzlichen Verpflichtung dauerhaft nicht nachkommen, verringert sich ihr Zahlungsanspruch spürbar.

Die Direktvermarktung lohnt sich für Anlagen mit und ohne Direktvermarktungspflicht